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START DER KAMPAGNE RED 2022 – EINKOMMEN 2021– 40.000 RENTNER IN DER PROVINZ BETROFFEN

02 Sep 22

Diese Erklärung ist obligatorisch, um einkommensbezogene Leistungen zu bestätigen.

Die Steuerdienststelle CAAF der CGIL-AGB kündigt den Start der RED-Kampagne 2022 an, die mit der Einreichung der Formulare ACC.AS/PS verbunden ist. In allen Fällen gibt es nur einen einzigen Einreichtermin, der auf den 28. Februar 2023 festgelegt ist.

Wie in den letzten Jahren, erinnert Marco Pirolo, Direktor des CAAF der CGIL-AGB, wird das INPS/NIFS für die ordentliche RED-Erklärung 2022 keine Mitteilung in Papierform verschicken und daher werden diejenigen, die einkommensabhängige Rentenzuschläge erhalten, die keine Steuererklärung, 730 oder REDDITI, ex Mod. UNICO, eingereicht haben, zwangsläufig die RED-Erklärung für die Einkommenssituation 2021 beim INPS einreichen müssen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass folgende Personen, die das RED-Formular als Bezieher von einkommensbezogenen Leistungen einreichen müssen, von der normalen RED-Kampagne 2022 betroffen sind:

· die keine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen und neben ihrer Rente über andere Einkünfte verfügen, die für die betreffende Leistung relevant sind (z. B.: Besitz einer Hauptwohnung mit Zubehör und/oder eines Grundstücks im Wert von weniger als 185,92 €)

· eine Steuererklärung bei den Steuerbehörden einreichen, aber nicht alle für die Leistung relevanten Einkünfte angeben (z. B.: Besitz von steuerfreien Einkünften oder solchen, die den Steuerbehörden nicht erklärt werden müssen)

· eine Steuererklärung bei den Steuerbehörden einreichen, deren Ehegatte oder ein anderes relevantes Familienmitglied ein für die Leistung relevantes Einkommen hat, das den Steuerbehörden nicht gemeldet wird

· eine Steuererklärung bei den Steuerbehörden einreichen, aber die betreffenden Einkünfte in einer Weise angeben, die für die Sozialversicherungserklärung nicht zweckmäßig ist.

Wie immer rät die Steuerdienststelle CAAF CGIL-AGB, die Verpflichtung zur Einreichung der RED-Erklärung beim CAAF, beim INPS/NIFS oder für diejenigen, die über die Berechtigungsnachweise (SPID, CIE und CNS) verfügen, direkt ON LINE in ihrer INPS-Box auf der Website www.inps.it zu überprüfen, indem sie dem Pfad folgen: Leistungen und Dienste – alle Dienste – Einkommenserklärung – Vereinfachte RED-Erklärung.

Bei Rentnern, die das Formular RED bereits in der Vergangenheit eingereicht oder die Mahnung für 2020 erhalten haben, kann diese Überprüfung direkt von der zuständigen Steuerdienststelle CAAF durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass das CAAF der CGIL-AGB in diesen Tagen eine SMS an alle Rentner sendet, für die das CAAF ein Vertretungsmandat erhalten hat und somit bereits im Besitz, der für das Ausfüllen der RED-Erklärung erforderlichen Zeichenfolge ist.

Marco Pirolo weist außerdem darauf hin, dass für die über 75-Jährigen das RED-Formular nur dann einzureichen ist, wenn:
· in der letzten Einkommenserklärung (RED), die im INPS-Archiv verfügbar ist, erklärt haben, dass sie neben der Rente mindestens ein weiteres Einkommen haben
· in der Haushaltserklärung (RED) eine Person unter 75 Jahren ausgewiesen ist.

Es sei daran erinnert, dass für die zur Einreichung des Formulars RED/2022 verpflichteten Rentner, falls die Verpflichtung nicht eingehalten wird, der einkommensabhängige Teil der Rentenleistung (Rentenintegration, Familienzulagen usw.) bis zur Einreichung der Formulare vorübergehend ausgesetzt wird.

Um einen Termin mit dem CAAF zu vereinbaren, kann man sich entweder direkt in die Büros in der gesamten Provinz begeben oder mit einem Anruf oder einer Nachricht mittels WhatsApp unter der Sammelnummer 0471/1800335 oder mit Vormerkung auf der Website www.caaf.it einen Termin vereinbaren.

Die Büros:

Friaul-Julisch Venetien

Trentino

Südtirol

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