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2. AKONTOZAHLUNG IRPEF innerhalb 30. November und SALDO GIS/IMI/IMIS innerhalb 16. Dezember 2022

22 Nov 22

Die Steuerberatungsstelle CAAF der CGIL-AGB erinnert alle Steuerzahler daran, dass am Mittwoch, den 30. November, die Frist für die Zahlung der 2. AKONTOZAHLUNG IRPEF 2022 abläuft, die sich aus dem Steuererklärungsmodell 730/2022 oder dem Redditi-Modell, ehemals Unico, ergibt und sich auf das Einkommen 2021 bezieht. In diesem Zusammenhang erinnert Marco Pirolo, Direktor des CAAF CGIL-AGB, daran, dass für alle, die das Formular 730 über das CAAF und die freiberuflichen Steuerberater eingereicht haben und die in der Zwischenzeit nicht arbeitslos geworden sind oder den Arbeitgeber gewechselt haben, die zweite Akontozahlung direkt vom Gehalt über den Lohnstreifen einbehalten wird. Wer hingegen die Einkommenssteuererklärung über das Modell Redditi, früher Unico, eigereicht haben oder in der Zwischenzeit arbeitslos geworden ist, den Restbetrag des zweiten Vorschusses mit dem Formular F24 direkt in ihrem Bankinstitut zahlen. Diejenigen, die die Erklärung beim CAAF der CGIL-AGB abgegeben haben und das Formular F24 nicht mehr finden können, können sich immer noch an die Büros des CAAF wenden, um einen Nachdruck zu erhalten.

Darüber hinaus erinnert die CAAF CGIL daran, dass die Frist für die Zahlung des GIS-Saldos für Gebäude und Grundstücke außerhalb der Gemeinden der Region Trentino Südtirol am Freitag, den 16. Dezember 2022, abläuft.

Am 16. Dezember läuft die Frist für die Zahlung des IMI-Saldos für Immobilien und Grundstücke in der Provinz Bozen und für die Zahlung des IMIS-Saldos für Immobilien und Grundstücke in der Provinz Trient ab. Der Direktor der CAAF CGIL-AGB erinnert auch daran, dass es in der Provinz Bozen keine vollständige Befreiung von der Zahlung der GIS für die Erstwohnung gibt, sondern einen erheblichen Abzug, der für 80% der Eigentümer de facto eine Befreiung von der Steuer bedeutet. Für Eigentümer von Wohnungen und/oder Grundstücken außerhalb der Region ist es jedoch ratsam, sich über die Fristen und die zu zahlenden Beträge zu informieren, indem sie die Websites der Gemeinden konsultieren, an die die Steuer zu entrichten ist, oder sich direkt bei ihnen erkundigen. Diejenigen, die die Berechnung der GIS oder IMI-Steuer durch die CAAF der CGIL-AGB veranlasst haben, erhalten logischerweise entweder in ihrer DIGITA-CGIL-Box, wenn sie diese abonniert haben, oder direkt per Post das entsprechende F24-Formular, das bis Donnerstag, den 16. Dezember, bei der Bank abzugeben ist.

Abschließend erinnert Marco Pirolo daran, dass für diejenigen, die die Juni-Vorauszahlungen der Gemeindesteuern auf Immobilien und/oder Grundstücke, GIS, IMU und IMIS und folglich auch die Dezember-Saldenzahlung noch nicht geleistet haben, das CAAF der CGIL-AGB an allen seinen Standorten für Informationen und die Erstellung von Steuerberechnungen und F24-Formularen für die Zahlung zur Verfügung steht. Was das IMIS für die Provinz Trient anbelangt, so muss man sich stattdessen direkt an die Büros der CAAF CGIL des Trentino wenden.

 

Die Büros:

Friaul-Julisch Venetien

Trentino

Südtirol

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