Der Direktor der Steuerdienststelle CAAF CGIL-AGB, Marco Pirolo, erinnert alle Steuerzahler, dass die Frist für die Akontozahlung Imu der 16. Juni ist. In den autonomen Provinzen Bozen und Trient ist es, wegen des sanitären Notfalles auch möglich, die Akontozahlung IMI/GIS sowie und den Saldo erst innerhalb 16. Dezember zu zahlen.
In jenen Gemeinden, die die Akontozahlung nicht auf den 16. Dezember verschoben haben, wird die Akontozahlung laut den Steuersätzen des Jahres 2020 berechnet. Natürlich ist die Berechnung auf die Monate des effektiven Besitzes bezogen.
Nachdem die IMU-IMI/GIS und IMIS Gemeindesteuern sind, müssen die Steuersätze, für die Saldozahlung 2021 überprüft werden. Die Überprüfung der Steuersätze, der Befreiungen und der besonderen Fälle erfolgt bei Steuerberatern, den CAAFs oder direkt bei den betreffenden Gemeinden.
In einigen besonderen Situationen, die mit der Pandemie im Zusammenhang stehen, haben die Besitzer von Immobilien und/oder Grundstücke, die eine Handelstätigkeit ausführen und die Staatshilfen erhalten, die Möglichkeit, eine Fristverlängerung der Akontozahlung und in einigen Fällen sogar die Befreiung zu bekommen. Jedoch ist es notwendig, dass diese Personen sich beim Steuerberater oder direkt beim CAAF oder bei der Gemeinde zu informieren.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Akontozahlung IMU bezogen auf den Besitz von Immobilien und/oder Grundstücken in anderen italienischen Provinzen der 16. Juni ist, ist es ratsam so schnell wie möglich einen Termin unter der Nummer 0471/1800335 für die Ausarbeitung der IMU zu beantragen, um eventuelle Strafen vermieden werden.