Der Steuerdienst CAAF des AGB/CGIL teilt mit, dass ab Dienstag, den 1. September, die Gesuche für das Familiengeld 2022 eingereicht werden können. In Südtirol sind ca. 172 Tausend BürgerInnen betroffen.
Der Geschäftsführer des Steuerdienstes CAAF des AGB/CGIL, Marco Pirolo, erinnert daran, dass für die Gesuchstellung die einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE/DURP erforderlich ist, die in den Büros des Steuerdienstes CAAF ausgearbeitet werden kann. Für die Terminvereinbarung kann man sich an folgende Telefonnummer wenden: 0471/1956111.
Der Steuerdienst erinnert daran, dass man Anrecht auf das Familiengeld hat, falls in der Familie Kinder unter 7 Jahren vorhanden sind, oder mehrere Kinder, darunter zumindest ein minderjähriges, oder ein Kind, auch volljährig, das einen Invaliditätsgrad von mindestens 74% aufweist. „Im Jahr 2020 wurden 23.336 Gesuche für das Landeskindergeld gestellt. Dies waren 6,5% weniger als im Vorjahr.“, erklärt der Direktor des INCA – Patronats des AGB/CGIL, Roberto Vergolini. Zudem wurden im Jahr 2020 4.413 Gesuche für das Landesfamiliengeld der Provinz gestellt, das bis zum Alter von 3 Jahren 200 Euro monatlich pro Kind zuerkennt. Auch hier gab es einen Rückgang der Gesuche um 4,23%, was auf eine Verminderung der Geburtenrate in den letzten vier Jahren zurückzuführen ist. Laut ASTAT-Angaben wurden im Jahr 2020 insgesamt 5,145 Kinder geboren, mit einem Rückgang von 1,7% im Vergleich zu 2019. Es ist also anzunehmen, dass 732 Familien keine Zulage beantragen, also genau 14%.
Der Verantwortliche für den EEVE/DURP – Dienst des Steuerdienstes CAAF des AGB/CGIL, Gianluca Chiarella, erinnert daran, dass die EEVE – Erklärung seit dem Jahr 2019 unter anderem auch für die Berechnung der Stipendien für Studenten herangezogen wird, wobei dies in Südtirol ca. 7.000 Studenten betrifft. Für Grundschule, Mittel- und Oberschule sowie für berufliche Weiterbildungskurse in Vollzeit, muss das entsprechende Gesuch innerhalb 12. November 2021 gestellt werden. Chiarella weist außerdem darauf hin, dass für Universitäten und technische Hochschulen in Südtirol und außer Landes der letzte Einreichtermin der Gesuche, die ausschließlich online einzureichen sind, der 5. November 2021 ist.
Die EEVE/DURP Erklärung ist ein Instrument zur Bewertung der Einkommens- und Vermögenssituation, das in Südtirol dazu dient, die reale finanzielle Situation einer Person oder einer Familie festzustellen. Gleichzeitig kann auch der Vermögensindikator berechnet werden, der beispielsweise für die Berechnung des Mensabeitrages oder der Kotenbeteiligung bei Zahnprothesen verwendet wird.
Die EEVE – Erklärung und der Vermögensindikator sind Voraussetzung für die Gesuche für bestimme Leistungen der Landesverwaltung und anderer öffentlicher Ämter und müssen nur von jenen Personen eingereicht werden, die um diese Leistungen ansuchen.
Eine Liste der erforderlichen Dokumente kann auf der Internetseite des Steuerdienstes CAAF www.caaf.it aufgerufen werden. Es wird daran erinnert, dass die EEVE – Erklärung kostenlos ist.