Für die zusätzlichen 30,00 Euro eine gültige ISEE-DSU-Erklärung bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro erforderlich.
Der Steuerdienst CAAF der CGIL-AGB teilt mit, dass der Gesetzgeber im Haushaltsgesetz 2021 die Erneuerung/die Ersetzung von veralteten TV-Geräten, die nicht für den Empfang von Programmen mit neuen Technologien geeignet sind, fördern will und den “5G-TV-Bonus” auf den Kauf / die Entsorgung von TV-Geräten für die neue Technik ausgedehnt hat.
Marco Pirolo, Generaldirektor des Steuerdienstes CAAF der CGIL-AGB, erinnert daran, dass die Vergünstigung bis zum 31.12.2022 in Anspruch genommen werden kann, sofern die verfügbaren Mittel nicht erschöpft sind, und dass sie mit der bereits geltenden Fernsehprämie in Höhe von 30 Euro kombiniert werden kann, die sich an Familien mit einem ISEE-DSU-Einkommen unter 20.000 Euro richtet. Die beiden Maßnahmen können kombiniert werden, bis zu einem Höchstbetrag von 130 Euro Rabatt beim Kauf eines neuen Fernsehers.
Die Förderung gilt:
- für alle Personen mit Wohnsitz in Italien, die ein kostenpflichtiges TV-Abonnement haben;
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- für alle Personen mit Wohnsitz in Italien, die am 31.12.2020 75 Jahre oder älter sind und von der Zahlung der Fernsehgebühr befreit sind, sofern sie ein veraltetes Gerät, d.h. eines, das nicht mit der DVB-T2 / HEVC Main 10 Technologie ausgestattet ist, ersetzt haben.
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Der Bonus wird vom Händler nach der Registrierung in der speziellen Webanwendung “Bonus TV”, die in der Rubrik “Dienste für die Kommunikation” im reservierten Bereich der Homepage der Agentur für Steuereinnnahmen zur Verfügung steht, in Form eines Rabatts auf den Verkaufspreis des gekauften Geräts in Höhe von 20 % des Verkaufspreises bis zu einem Höchstbetrag von 100 € gewährt. Der Käufer ist zudem verpflichtet, das Gerät, das nicht den neuen Normen entspricht, zu entsorgen.