Die Steuerdienststelle CAAF des AGB-CGIL öffnet die Vormerkungen für die Steuererklärung mit Modell 730!
Im Jahr 2021 haben in Südtirol 170.000 Steuerpflichtige das Formular 730 eingereicht.
Seit 2020 ist die Regelung in Kraft, laut der die Steuerzahler zu nachvollziehbaren Zahlungen für Arzt- und Krankheitskosten verpflichtet sind. Um Anspruch auf den Abzug und die Erstattung von 19 % im Formular 730 und im Modell REDDITI zu haben, müssen die Ausgaben mit Karte, Überweisungen und Schecks getätigt werden.
Wie bereits mehrfach erwähnt, sind von dieser Regelung vor allem ältere Menschen betroffen, da sie mit dem elektronischen Zahlungsverkehr nicht vertraut sind oder nichts vom Inkrafttreten der neuen Vorschriften wussten, selbst wenn sie schon seit 2020 gelten. Im Jahr 2021 haben viele Menschen den Vorteil des Abzugs verloren, nur weil sie nicht nachvollziehbar gezahlt haben. Es sei daran erinnert, dass die Vorschrift eine nachvollziehbare Zahlung für Ausbildungskosten, Beerdigungskosten, Kosten für die persönliche Pflege, Kosten für sportliche Aktivitäten der Kinder, Kosten für Immobilienagenturen, Mietkosten für Universitätsstudent*Innen außerhalb der Wohnsitzgemeinde, Spenden, Tierarztkosten, Kosten für Lebens- und Unfallversicherungsprämien, Kosten für den Erwerb von Abonnements für lokale, regionale und überregionale öffentlichen Personennahverkehr verlangt. Die einzige Ausnahme ist der Kauf von Medikamenten, die zum Abzug berechtigen, und die Kosten für die medizinische Versorgung, sofern sie in öffentlichen oder vom staatlichen Gesundheitsdienst anerkannten privaten Einrichtungen anfallen.
Marco Pirolo, der Direktor des CAAF CGIL-AGB, erklärt, dass, wenn in der Rechnung nicht die Art der Zahlung angegeben ist und der Beleg der elektronischen Zahlung nicht aufbewahrt wurde, derzeit die Lösung für den Steuerzahler darin besteht, sich durch den Empfänger bestätigen zu lassen, dass der Preis nachvollziehbar erledigt wurde. Die Steuerzahler sollten sich also vor dem Besuch beim CAAF vergewissern, dass die Art der Zahlung in der Rechnung angegeben ist oder die Zahlung mit der Quittung für Bankomat oder Kreditkarte, den Überweisungsbeleg oder Scheckabschnitt beweisen.
Der CAAF des AGB-CGIL nimmt nun die Buchungen für die Ausarbeitung des Modells 730 entgegen.
In Südtirol sind 170.000 Steuerzahler, Rentner und lohnabhängige Arbeiter*Innen, betroffen. Die Fälligkeit für die Einreichung der Steuererklärung ist der 30. September. In diesem Jahr wird die Steuerdienststelle CAAF der CGIL-AGB 10 Tage vor dem vorgemerkten Termin eine SMS senden.
Wer das Datum und die Uhrzeit des Termins schon jetzt kennen möchte, kann dies auf der Plattform DIGITA CGIL oder per Telefon unter der einheitlichen Nummer oder WhatsApp 0471/1800335 tun.