Am 16. März war der Termin für die Übermittlung der Bescheinigungen CU (Quellensteuer-Bescheinigung – Certificazioni uniche – ex CUD)
Die Steuerdienststelle CAAF der CGIL-AGB erinnert alle Angestellten, Rentner*Innen, Mitarbeiter+Innen und alle, die Gelegenheitsarbeiten geleistet haben, daran, dass ihnen innerhalb 16. März von Unternehmen, Arbeitgebern im Allgemeinen, öffentlichen Einrichtungen und Sozialversicherungsinstitutionen die CU (Quellensteuer-Bescheinigung – Certificazioni uniche – ex CUD) ausgehändigt werden mussten, die auch für die Ausarbeitung der Einkommensteuererklärungen der Rentner*innen dienen.
Marco Pirolo, der Direktor von CAAF CGIL-AGB, erinnert daran, wie die Unternehmen sehr oft denken, dass mit der digitalen Übermittlung der Einzelbescheinigungen an die Agentur für Steuereinnahmen ihre Verpflichtung zur Aushändigung an die ArbeiterInnen und Angestellten beendet sei. In Wirklichkeit bleibt die Verpflichtung zur Aushändigung an Angestellte und MitarbeiterInnen bestehen, durch Verfahren, die dem Arbeitgeber mitgeteilt werden müssen. In Ermangelung eines E-Mail-Postfachs muss der Arbeitgeber die Einzelbescheinigung direkt aushändigen oder per Einschreiben versenden, insbesondere wenn der/die Arbeitnehmer*In oder Mitarbeiter*In nicht mehr beim Arbeitgeber beschäftigt ist.
Der Appell, den die Steuerdienststelle CAAF von CGIL-AGB wie immer macht, ist daher sofort nach dem Termin am 16. März, auf die Aushändigung der Quellensteuer-Bescheinigung seitens der säumigen Arbeitgeber zu drängen.
Die Steuerdienststelle CAAF der CGIL-AGB erinnert daran, dass es in Bezug auf die Einzelbescheinigungen, die vom INPS/NIFS und anderen Sozialversicherungsanstalten ausgestellt werden, notwendig ist, dass diejenigen, die im Besitz der SPID sind, diese direkt ausdrucken oder bei den Ämtern und in besonderen Fällen bei den Patronaten anfordern oder auf die Ausarbeitung der Steuererklärungen bei den Steuerdienststellen CAAF warten, die sie in diesem Zusammenhang direkt ausdrucken werden.
Marco Pirolo bestätigt zudem auch, dass in diesem Jahr, die Steuer-Kampagne für die Ausarbeitung des Mod. 730 am 4. April beginnt und im September enden wird. Er fordert alle auf, sich umgehend in den Büros des Steuerdienstes CAAF von CGIL-AGB in der ganzen Provinz für die Ausarbeitung des Mod. 730, auch telefonisch, unter der einheitlichen Telefonnummer 0471 1800335 anzumelden. Die allfälligen Steuerguthaben werden nämlich mit dem Juligehalt oder der Rente des Monats Juli nur jenen Steuerzahlern beglichen, die die Steuererklärung mit Modell 730 innerhalb Juni eingereicht haben. Die anderen müssen auf die Folgemonate ab der Einreichung warten.
Wie immer steht die Steuerdienststelle CAAF CGIL-AGB auch für die Ausarbeitung der ISEE-Erklärung zur Verfügung, die für die Beanspruchung des einheitlichen Kindergeldes, das die ehemaligen Familienzulagen in jeder Form ersetzt, und die entsprechenden Steuerabzüge erforderlich ist, sowie für die Ausarbeitung der DURP/EEVE, die für alle Sozial- d Pflegeleistungen, für die Wohnung und die Stipendien der Provinz Bozen notwendig ist.
Deswegen wird der Appell erneuert, auch auch für diese Dienstleistungen anzumelden.