Bitte beachten Sie, dass diese Erklärung nur von denjenigen eingereicht werden muss, die um Leistungen der Provinz und/oder öffentlicher Einrichtungen der Provinz Bozen ansuchen. Die EEVE-DURP kann beantragt werden für:
- Familiengeld des Landes: das Ansuchen kann nur dann eingereicht werden, wenn die Voraussetzungen schon gegeben sind;
i - Landeskindergeld: das Ansuchen kann nur dann eingereicht werden, wenn die Voraussetzungen schon gegeben sind, innerhalb von 90 Tagen nach der Geburt. Die Erneuerungen laufen von September bis Dezember;
i - Studienbeihilfen für Schüler und Schülerinnen: die Anfragen werden zwischen 16. August bis zum 12. November gestellt;
i - Tarifbeteiligungen für Sozialdienste: Altersheime, Hauspflege, Kinderhorte etc.; Ticketbefreiung für Bedürftige, Erstattung der Kosten für Zahnbehandlung und Prothesen; Rückerstattung für die indirekte Betreuung bei Krankenhausaufenthalten;
i - Schulausspeisung: die Einschreibung für den Dienst der Schulausspeisung muss innerhalb der von der Gemeinde vorgegebenen Termine erfolgen, während die EEVE-DURP und der entsprechende FWL (Faktor wirtschaftliche Lage) innerhalb der Wiederaufnahme des Schulbeginns eingereicht werden kann;
i - Studienbeihilfen für Studierende, die Gesuche müssen ab 20.September bis zum 05.November eingereicht werden;
i - Leistungen im Bereich der Wohnbauförderung;
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- Finanzielle Unterstützung und Tarifberechnungen: Die Ansuchen um Mietbeiträge und Nebenkosten (die Auszahlung der finanziellen Sozialleistungen erfolgt ab dem ersten Tag desselben Monats der Einreichung, wenn diese innerhalb des 20 Tages des Monats erfolgt, wenn nach dem 20. Tag angesucht wird, erfolgt sie am 1. Tag des darauffolgenden Monats)i
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Der Präsident des Beirates CAAF der Provinz Bozen, Marco Pirolo, erklärt, dass, um die Vorfälle der vergangenen Jahre zu vermeiden, es wichtig ist, die Einschreibung der eigenen Kinder zur Schulausspeisung laut Vorgaben der einzelnen Gemeinden termingerecht vorzunehmen und die EEVE-DURP und entsprechende FWL anschließend einzureichen, auch wenn diese schon ab dem 16. Juni ausgearbeitet und eingereicht werden könnten. Für die Gebührensenkung der Schulausspeisung muss die EEVE-DURP und FWL nicht jetzt schon eingereicht werden.
Sie können ausschließlich online erfolgen, und zwar mittels der Onlinedienste des Südtiroler Bürgernetztes, Sektion MyCivis mit dem SPID (digitale Identität) oder mittels der Bürgerkarte (Sanitätsausweis), die mit dem Lesegerät und der installierten Software aktiviert ist. Sollte Hilfe bei der Einschreibung notwendig sein, kann das zuständige Bürgerzentrum angerufen werden, um einen Termin zu vereinbaren.
Sollte die Einschreibung erst nach dem 15. Juni 2021 erfolgen, ist der Platz in der Schulausspeisung nicht garantiert. Vom 15. Juni bis zum 31. August, nach erfolgter Überprüfung der Verfügbarkeit, wird der Catering-Dienst die Anmeldungen annehmen und direkt eine Gebühr von 10 € für die verspätete Einschreibung einheben. Ab dem 1. September 2021 wird die Einschreibung mit einer direkten Einhebung von 25€ für die Verspätung angenommen. Nur für die OberschülerInnen ist kein Termin für die Einreichung der Gesuche vorgesehen.
Die Höhe der FWL kann auch ohne Pönale erst nachträglich in das Gesuch der Einschreibung eingetragen werden. Deshalb kann sie, wie schon oben ausgeführt, auch nach Einschreibung in die Ausspeisung vorgelegt werden.
Pirolo unterstreicht, dass zur Beanspruchung des Gebührenrabatts, die FWL vor Unterrichtsbeginn eingereicht werden muss, weil solange sie nicht eingereicht wurde, der Familie der Höchstbetrag berechnet wird.
Für Informationen: Marco Pirolo 335/7578317