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FALSCHE EINHEITLICHE BESCHEINIGUNG CU DER INPS/NIFS FÜR RENTENEINKOMMEN ÜBER 75.000 EURO

19 Apr 22

Der Beirat der Steuerdienststellen CAAF der Autonomen Provinz Bozen warnt Rentnerinnen und Rentner, deren Renteneinkommen 75.000 Euro übersteigt, dass das INPS/NIFS den regionalen Steuerzuschlag falsch berechnet hat.

Marco Pirolo, der Präsident des CAAF-Beirates Südtirol, weist darauf hin, dass in der Provinz Bozen ein für alle Steuerpflichtigen geltender Freibetrag von 35.000 Euro auf die ersten 75.000 Euro des Einkommens angewandt wird, wodurch eine Steuer von 1,23% auf 40.000 Euro und 1,73% auf den Teil, der 75.000 Euro übersteigt, besteht und berechnet wird.

Die vom INPS fälschlicherweise vorgenommene Berechnung bewirkte im Gegenteil einen Steuersatz von 1,23 % auf das gesamte abzugsfähige steuerpflichtige Einkommen nach Abzug von 35.000 €.

Um den Fehler zu verdeutlichen, gibt Marco Pirolo ein Beispiel für ein Renteneinkommen von 90.000 €. Das INPS berechnete die Steuer, indem es die 35.000 Euro, die dem Freibetrag entsprachen, von den 90.000 Euro abzog und auf die Differenz von 55.000 Euro den Steuersatz von 1,23 % anwandte, da die 75.000 Euro nicht überschritten worden waren. Das ergab somit eine Steuer von 676,50 Euro.

Tatsächlich sieht die von der Provinz Bozen festgelegte Regelung vor, dass von den ersten 75.000 € ein Abzug von 35.000 € vorgenommen wird, so dass sich ein Steuersatz von 1,23 % auf 40.000 Euro, d. h. 492 Euro, ergibt, während der über 75.000 Euro hinausgehende Betrag, d. h. 15.000 €, mit einem Steuersatz von 1,73%, d. h. 259,50 EUR, besteuert wird. Somit beläuft sich die regionale Zusatzsteuer auf insgesamt 751,50 €, was einer Differenz von 75,00 Euro gegenüber der Berechnung des INPS entspricht.

Die Differenz kann über die Einkommenssteuererklärung, Modell 730 oder REDDITI, berichtigt werden, sofern das INPS nicht beschließt, die Steuerdifferenz auf die nächsten Rentenscheine einzubehalten und zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Einzelbescheinigung auszustellen.

In Erwartung der notwendigen Klärungen, empfiehlt der CAAF-Beirat Südtirol sich mit der Steuerdienststelle ihres Vertrauens in Verbindung zu setzen, da Sie verpflichtet sind, die Steuererklärung Modell 730 2022 oder Modell REDDITI einzureichen, um den Fehler zu korrigieren und die Steuerdifferenz zu zahlen, um Strafen zu vermeiden.