Das Ansuchen um die Befreiung von der Fernsehgebühr muss innerhalt 1. Februar eingereicht werden.
Es ist Zeit um die Erneuerung der Befreiung oder die erstmalige Befreiung der Fernsehgebühr Rai (welche ansonsten direkt in der Stromrechnung angelastet wird) anzusuchen, wenn man entweder kein Fernsehgerät besitzt oder über 75 Jahre alt ist (oder innerhalb 1. Februar 2021 75 Jahr alt wird).
Marco Pirlo, Direktor der Dienststelle CAAF im AGB-CGIL unterstreicht, dass für die Befreiung der über 75jährigen nicht nur das anagrafische Alter ausreicht, es muss mit der wirtschaftlichen Voraussetzung eines niedrigen Einkommens einhergehen. Dieses Einkommen darf bei Eheleuten insgesamt nicht 8000 € überschreiten (ohne Mitbewohner mit einem eigenen Einkommen, mit Ausnahme von Haushaltsangestellten und Pflegepersonal).
Wenn jemand zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli das vorgesehene Alter von 75 Jahren erreicht, wird die Vergünstigung nur für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres gewährt, erklärt Herr Pirolo. Um die Befreiung zu erhalten, muss innerhalb 1. Februar 2021 eine Ersatzerklärung zur Bestätigung der vorgesehenen Voraussetzungen eingereicht werden. Der Empfänger der Erklärung ist wie immer die Agentur der Einnahmen, doch die Dienststelle CAAF der CGIL-AGB steht, als ermächtigter Vermittler, zur Verfügung die Übermittlung vorzunehmen. Die Vormerkung dafür erfolgt unter der Nr. 0471/1800335