Die Steuerdienststellen CAAF der CGIL-AGB eröffnen die Anmeldungen für das Modell 730!
In der Provinz Südtirol sind ungefähr 177.000 Steuerzahler betroffen.
Im Jahr 2020 trat mitten in der Pandemie die Bestimmung in Kraft, die den Steuerzahler zur nachvollziehbaren Zahlung von medizinischen Ausgaben verpflichtet, um zum Abzug und zur Rückforderung von 19% im Modell 730 berechtigt zu sein und im Einkommenssteuermodell müssen die Ausgaben bargeldlos mit Karten, Überweisungen und Schecks getätigt werden.
Von dieser Regelung sind, wie bereits mehrfach erwähnt, vor allem ältere Menschen betroffen, da sie mit dem elektronischen Zahlungsverkehr nicht vertraut sind oder das Inkrafttreten der neuen Regelungen nicht kennen. Bitte beachten Sie, dass die Bestimmung nachvollziehbare Zahlungen für Ausbildung, Beerdigungskosten, Ausgaben für Personenbetreuung und Pflege, Ausgaben für sportliche Aktivitäten der Kinder, Ausgaben für Immobilienvermittlung, Mietkosten für auswärtige Studenten, Spenden, Tierarztkosten, Ausgaben für Lebens- und Unfallversicherungen, Ausgaben für den Erwerb von Abonnements für lokale, regionale und überregionale öffentliche Verkehrsmittel verlangt. Ausgenommen sind lediglich die Kosten für den Kauf von Medikamenten, die zum Abzug berechtigen, sowie die Kosten für die medizinische Versorgung, sofern sie in öffentlichen oder privaten Einrichtungen erfolgen, die dem staatlichen Gesundheitsdienst angeschlossen sind.
Der gesamtstaatliche Beirat (Consulta Nazionale Caaf) macht Druck auf den Minister für Wirtschaft, damit diese Bestimmung um ein Jahr verschoben wird, da sie besonders die schwächeren Bevölkerungsschichten benachteiligt, auch wenn die Absicht der Bestimmung zur Nachverfolgbarkeit als Mittel zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung einhellig geteilt wird.
Marco Pirolo Direktor der Steuerdienststelle Caaf CGIL-AGB, erklärt, dass, wenn in der Rechnung die Zahlungsweise nicht angegeben ist und die Quittung der elektronischen Zahlung nicht aufbewahrt wurde, die Lösung für den Steuerzahler derzeit die Bestätigung seitens des Zahlungsempfängers zum Inkasso des Betrages in nachvollziehbarer Form in der Rechnung ist. Deswegen sind die Steuerzahler aufgefordert, vor dem Termin in der Steuerdienststelle CAAF zu überprüfen, ob in de Rechnung die Zahlungsweise angegeben ist oder die Zahlung mit der Quittung des Bankomat, der Kreditkarte, der Überweisung oder des Schecks zu belegen.
Die Steuerdiensstelle CAAF der CGIL-AGB hat die Terminvormerkungen für die Ausarbeitung des Modells 730 eröffnet und für diejenigen, die den vorgemerkten Termin nicht direkt per E-Mail oder SMS erhalten haben, ist es möglich, unter der Telefonnummer 0471/1800335 einen Termin zu vereinbaren.