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Steuerdienst CAAF AGB/CGIL: Babybonus und Kinderhortbonus 2020, neue Beträge und neue Zielgruppe

18 Gen 20

Der CAAF der AGB/CGIL informiert alle Familien, die auf die Geburt einer Tochter oder eines Sohnes warten, dass für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 der staatliche Bonus “Baby-Bonus” bestätigt wurde, mit sehr wichtigen Neuerungen, die in Erwartung einer allgemeinen Änderung der Familienfördermaßnahmen eingeführt wurden.
Der Baby-Bonus wird bis zum Alter von einem Jahr des neugeborenen Kindes gewährt, auch für Familien, die die bisher vorgesehenen Einkommensgrenzen überschreiten. Tatsächlich werden alle Familien mit Neugeborenen im Jahr 2020 die Möglichkeit haben, den Bonus für ein Jahr in Anspruch zu nehmen. Parallel zu dieser Maßnahme ist eine Anhebung der Beträge geplant.
Marco Pirolo, Direktor des Steuerdienstes CAAF des AGB/CGIL, stellt klar, dass es trotz der Erweiterung der Zielgruppe, das alle interessierten Familien den ISEE-Indikators 2020 einreichen müssen, von dem auch die Höhe des Bonus abhängt.
Nach Feststellung des ISEE-Indikators, in jedem Fall aber innerhalb von 90 Tagen nach der Geburt des Neugeborenen, muss der Antrag auf den Baby-Bonus bei einer Patronat eingereicht werden.
Die für 2020 festgelegten monatlichen Beträge sind wie folgt: keine Änderung für diejenigen, die einen ISEE unter 7.000 Euro haben, so dass der Betrag von 160 Euro für jedes Neugeborene bestehen bleibt. Über 7.000 Euro ISEE, und bis 40.000 wird der Betrag auf 120,00 Euro monatlich für jedes Neugeborene betragen, während für Familien mit ISEE Indikator über 40.000 Euro, 80,00 Euro Babybonus monatlich erhalten werden.
Die Erhöhung von 20%, wenn das Neugeborene das zweite Kind der Familie ist, bleibt weiterhin bestehen.
Marco Pirolo weist darauf hin, dass die Regierung die Beträge im Laufe des Jahres ändern könnte, falls die für diesen Bonus vorgesehene finanziellen Mittel nicht ausreichen sollte. Als Steuerdienst CAAF und als Gewerkschaft hoffen wir jedoch, dass die Regierung die notwendigen Ressourcen findet.
Auch für den Kinderhortbonus gibt es wichtige Neuigkeiten, da je nach ISEE Einkommensklasse ein höherer Betrag als in den Vorjahren ausbezahlt wird. Der jährliche Betrag für Familien mit einem ISEE-Indikator über 40.000 Euro bleibt unverändert bei 1500 Euro pro Jahr, während er für diejenigen, die einen ISEE-Indikator zwischen 25.000 und 40.000 Euro haben werden, bei 2.500 Euro pro Jahr liegt, und für diejenigen, die in einem ISEE-Indikatorband bis 25.000 Euro liegen bei 3.000 Euro.
Marco Pirolo, Direktor des Steuerdienstes CAAF der AGB/CGIL, erklärt, dass dieser Bonus bis zum Alter von 3 Jahren gezahlt wird und zwar dann, wenn eine Kinderhortgebühr gezahlt wird. Eine Ausnahme betrifft das Vorhandensein eines Kindes mit schweren chronischen Krankheiten in der Familie, für das eine häusliche Betreuung notwendig ist: in diesem Fall wird es möglich sein, eine Summe in einer einzigen Auszahlung zu erhalten.
Für den Direktor Steuerdienstes ist es jedoch wichtig, dass die Gemeinden und Regionen für mit genügend Kinderhortplätzen sorgen, da sonst diejenigen, die keinen freien Platz in den Einrichtungen finden, nicht die Möglichkeit haben, diesen wichtigen Beitrag zu leisten.
Der Steuerdienstes CAAF steht für alle Familien für die Ausarbeitung des ISEE zur Verfügung. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für den Zugang zu den Dienstleistungen. Ein entsprechender Termin kann telefonisch oder persönlich bei den Sitzen des Steuerdienstes in ganz Südtirol vereinbaret werden, oder über die einheitliche Nummer 0471 1800335. Für alle Informationen und Anträge bezüglich des Baby-Bonus, des Kinderhort-Bonus sowie des einmaligen Bonus von 800 Euro für Neugeborene, können sich die Familien an das INCA-Patronat des AGB/CGIL wenden.