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7000 Studenten/innen und SchülerInnen müssen für die Einreichung der Gesuche um Studienbeihilfen die EVVE vorlegen: Wendet euch jetzt schon an den CAAF!

16 Lug 20

Die Steuerdienststelle CAAF des AGB-CGIL teilt mit, dass für die Einreichung der Gesuche um Studienbeihilfen für das akademische Jahr 2020/2021notwendig ist, im Voraus die EEVE „Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung“ und die FWL- Bescheinigung “Faktor wirtschaftliche Lage” vorzulegen. Marco Pirolo, Verwalter der Dienste im AGB-CGIL GmbH, erklärt, dass ungefähr 7000 Studenten/innen bzw. SchülerInnen um Studienbeihilfen ansuchen werden. Für Schülerinnen der Grund-, Mittel- und Oberschule, sowie der Vollzeitkurse der Berufsausbildung müssen die Gesuche ab Anfang August bis zum 30. September 2020 eingereicht werden, während für Studierende, die eine universitäre Einrichtung oder Fachhochschule (1. und/oder 2. Zyklus) in Südtirol oder außerhalb der Provinz besuchen, die Gesuche ab Anfang September bis zum 6. November 2020 eingereicht werden müssen, da das Anrecht ansonsten verfällt. Für alle Leistungen müssen die Gesuche ausschließlich online eingereicht werden. Da für beide Ansuchen die Ausschreibungen noch nicht veröffentlicht wurden, sollte man die Fälligkeiten Anfang August überprüfen.
Nachdem im September auch die Erneuerung des Landeskindergeldes anfällt, das von ungefähr 28.000 Familien beantragt wird, empfiehlt die Steuerdienststelle CAAF des AGB-CGIL nicht bis zum letzten Moment zu warten, sondern schon jetzt die Ausarbeitung der EEVE und der FWL – Bescheinigung zu beantragen. Die Liste der notwendigen Dokumente kann man auf der Internetseite www.caaf.it oder auf der Homepage des Landes
www.provincia.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/default.asp einsehen.
Bei eventuellen Zweifeln hinsichtlich der Einreichung der Gesuche, die ausschließlich online erfolgen muss, kann man sich an die zuständigen Landesämter der Abteilung Bildungsförderung, sowie an das MUA (Movimento Universitario Altoatesino) und die SH (Südtiroler Hochschülerschaft) wenden.
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