Die Steuerdienststelle Caaf des AGB-CGIL erinnert alle Steuerzahler daran, dass am Montag, den 30. November die Frist für die 2. Akontozahlung der Einkommenssteuer IRPEF 2020, laut Steuererklärung Modell 730/2020 oder laut Modell Einkommen, ex Unico, bezogen auf das Einkommen des Jahres 2019, abläuft. In diesem Zusammenhang weist Marco Pirolo, der Direktor des Caaf AGB-CGIL, darauf hin, dass den Personen, die die Steuererklärung Modell 730 über eine Dienststelle Caaf oder einem Steuerberater eingereicht haben und in der Zwischenzeit nicht arbeitslos wurden, oder Arbeitgeber geändert haben, die zweite Akontozahlung direkt vom Gehalt abgezogen wird. Wer hingegen das Modell Redditi, ex- Unico, eingereicht hat oder in der Zwischenzeit arbeitslos wurde, muss die 2. Akontozahlung mittels Modell F24 über die eigene Bank begleichen. Wer die Steuererklärung über den Caaf AGB-CGIL eingereicht hat und das Modell F24 nicht mehr findet, kann sie auf jeden Fall dringend beim Caaf melden, um einen neuen Ausdruck zu erhalten.
Darüber hinaus erinnert der Caaf Agb-Cgil daran, dass die Frist für die Saldozahlung der IMU für Immobilien und Grundstücke außerhalb der Gemeinden des Trentino-Südtirols am Mittwoch, den 16. Dezember 2020, abläuft. Am 16. Dezember endet auch die Frist für die Saldozahlung GIS für Immobilien und Grundstücke in der Provinz Bozen und die Saldozahlung IMIS für Immobilien und Grundstücke in der Provinz Trient. Der Direktor des Caaf AGB-CGIL weist zudem darauf hin, dass es in der Provinz Bozen keine vollständige Befreiung von der Zahlung der GIS auf die Hauptwohnung gibt, sondern einen erheblichen Abzug, der für etwa 80% der Eigentümer faktisch die Streichung der Steuer bedeutet.
Es sollte auch darauf verwiesen werden, dass viele italienische Gemeinden infolge des Coronavirus-Notstands Zahlungen aufgeschoben haben, einige haben die Akontozahlung vom Juni direkt auf den 16. Dezember mit der Saldozahlung verschoben, andere Gemeinden haben beide Zahlungen um einige Monate verschoben. Deshalb ist es wichtig, die eigenen Fälligkeiten und die Höhe der Steuer auf den Internetseiten der Gemeinde, in welcher die Steuer zu zahlen ist zu überprüfen. Man kann diese Informationen auch direkt bei den Gemeinden erhalten. Wer sich vom Caaf die IMU oder GIS vom Caaf des AGB-CGIL berechnen hat lassen, wird das Modell F24 entweder über das Portal DIGIT CGIL, sofern man dort beigetreten ist, oder per Post erhalten. Das Modell F 24 muss innerhalb 30. November in der Bank abgegeben werden.
Marco Pirolo möchte abschließend nochmals daran erinnert, dass die Dienststelle Caaf in allen Sitzen für Informationen zur Verfügung ist. Wer im Juni die Gemeindesteuern für Immobilien und/oder Grundstücke GIS -IMU und IMIS nicht bezahlt hat und folglich auch noch nicht die Saldozahlung im Dezember, kann sich an die Dienststelle Caaf für die Berechnung und Zahlung des Modell F24 wenden. Was die IMIS der Provinz Trient betrifft, muss man sich direkt an die Büros des Caaf der CGIL im Trentino wenden.