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Bis 28. Februar muss das RED-Modell eingereicht werden

28 Gen 21

Mehr als 35.000 Rentner betroffen

Der Steuerdienst CAAF der CGIL-AGB informiert, dass in diesen Tagen Rentner, die eine einkommensbezogene Rente haben und Zusatzleistungen erhalten, wie Zuzahlung auf Mindestrente, Familienzulagen, usw., vom NISF-INPS eine schriftliche Aufforderung zur Vorlage der RED-Erklärung 2019 erhalten, da sie ihre Einkommen bezogen auf das Jahr 2018 noch nicht mitgeteilt haben. Marco Pirolo, Direktor des CAAF der CGIL-AGB, erinnert daran, dass es notwendig ist, so schnell wie möglich beim nächsten CAAF einen Termin für die Ausarbeitung der RED-Erklärung zu vereinbaren, die bis zum 28. Februar an das INPS geschickt werden muss, da sonst das Risiko besteht, dass die Zahlung der genannten Zulagen ausgesetzt wird. Marco Pirolo weist darauf hin, dass in der Autonomen Provinz Bozen fast 5.000 Menschen davon betroffen sind und somit das Mahnschreiben erhalten.

Das CAAF der CGIL-AGB erinnert auch daran, dass aufgrund der Pandemie die Frist für die Übermittlung der RED-Erklärung des Jahres 2020, für das Einkommen 2019, bis zum 28. Februar verlängert wurde. Wenn ein/e Rentner/in also einkommensbezogene Leistungen erhält, muss er/sie diese Erklärung einreichen, um zu vermeiden, dass seine/ihre Rente ausgesetzt wird. In Südtirol müssen etwa 35000 Rentner die RED-Erklärung einreichen.

In den Dienststellen CAAF der CGIL-AGB ist es möglich, einen Termin sowohl für die RED-Erklärung Mahnung 2019, als auch die normale Erklärung 2020 zu vereinbaren. In den kommenden Tagen erhalten Rentner, die sich bereits in den Vorjahren an den CAAF CGIL gewandt haben, eine SMS, in der sie darauf hingewiesen werden, dass sie die RED-Erklärung ausarbeiten müssen, die an das NIFS-INPS zu übermitteln ist. Wer Zweifel hat, ob er zur Abgabe verpflichtet ist oder nicht, kann auf der Homepage des NISF-INPS www.inps.it im Bereich Einkommenserklärung RED/ Zielgruppe nachschauen. Herr Pirolo erinnert daran, dass man im Besitz des vom NIFS-INPS ausgestellten Pin bzw. des SPID sein muss, um die Dienste des NIFS-INPS verwenden zu können. Leider gibt es beim NIFS-INPS nicht die Möglichkeit, sich direkt im Gebietsbüro oder gar per Telefon zu informieren.