Die Steuerdienststelle CAAF CGIL-AGB bestätigt allen interessierten und betroffenen Personen, dass ab 1. Juli die Einheitszulage in Kraft treten wird. Diese soll die unzähligen Zulagen im Zusammenhang mit vorhandenen minderjährigen Kindern und / oder Kindern in der Schule oder Universität, wie den Baby-Bonus, die Familienzulage, usw. ersetzen. Das Büro erinnert daran, dass für den Zugang die ISEE-Erklärung notwendig ist, welche die Höhe der Zulage ermittelt, wobei die Einkommen und das Vermögen der Familie berücksichtigt werden.
Andererseits bestätigt die CGIL-AGB die Kritik an den Modalitäten, mit denen die Zulagen berechnet werden, und die Schwierigkeiten für die Regierung und das Parlament, die Durchführungsdekrete zu erlassen. Auch weil die bisher ausgearbeiteten Simulationen eine Verringerung der Zulage für mehr als 20 % der Familien und einen gleich hohen Betrag für mehr als 50% der Familien bewirken würde. Man sollte also die Nützlichkeit dieser Maßnahme in Ermangelung ausreichender Mittel, um alle Familien mit Kindern zu unterstützen und sie auch zu ermutigen, Kinder zu bekommen, überdenken.
Die Lösung, die weniger als einen Monat vor dem Beginn der Einheitszulage, scheinbar umsetzbar sein könnte, erklärt der Direktor des CAAF CGIL-AGB, Marco Pirolo, und der die CGIL und der CAAF zustimmen könnten, wäre es die Einheitszulage ab dem 1. Juli für die Inhaber von MwSt.-Nummern und für die Arbeitslosen ordnungsgemäß zu starten und den anderen Familien die Beibehaltung des Steuerabzugs und der derzeitigen, wenn auch teilweise modifizierten Zulagen für Kinder bis zur Ausarbeitung der Durchführungsdekrete und der Auffindung zumindest eines Teils der erforderlichen Mittel, die bis Dezember 2021 erfolgen soll, gewährleistet wird.
Auf diese Weise würden wir, so Marco Pirolo weiter, nicht mit solchen Problemen konfrontiert werden und gleichzeitig könnte die Beihilfe beginnen, wie gesetzlich vorgeschrieben, also die Einheitszulage für diejenigen zu gewährleisten, die sie heute nicht erhalten, wie eben für die Inhaber von MwSt.-Nummern und die Arbeitslosen.
Wie immer wird das CAAF des CGIL-AGB, bei Neuerungen für die notwendigen Klärungen zur Verfügung stehen. Allerdings sollten die betroffenen und interessierten Personen, sich um die ISEE-Erklärung bemühen, die in allen unseren Büros oder durch den Aufruf der Nummer 0471 1800335 vorgemerkt werden kann.