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EINMALIGE ZAHLUNG VON 300 EURO AN ARBEITER*INNEN, DIE IN DER FÜRSORGEKASSE COLF REGISTRIERT SIND, WENN SIE VERTRIEBENE PERSONEN AUS DER UKRAINE AUFNEHMEN.

21 Apr 22

Die Steuerdienststelle CAAF der CGIL-AGB teilt mit, dass die “Cassa Colf” (Fürsorgekasse Haushaltshilfe und Hauspflegekräfte) EINMALIG 300 EURO an registrierte Arbeitnehmer erstattet, die in ihrem Haus/Wohnsitz Verwandte bis zum dritten Grad und/oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad aufnehmen, die durch den Krieg in der Ukraine aus ihrer Heimat flüchten mussten.

Marco Pirolo, der Direktor der CGIL-AGB Dienste, erklärt, dass in Südtirol viele Pflegekräfte aus Osteuropa, insbesondere aus der Ukraine, arbeiten und dass sich die Initiative des Fonds deshalb an sie richtet, damit sie einigen der vertriebenen Ukrainer*Innen helfen können.

Um die Leistung in Anspruch nehmen zu können, müssen für die beiden Quartale vor dem Quartal, für das der Antrag gestellt wird, Beiträge an die Cassa Colf gezahlt worden sein, die mindestens acht Euro betragen müssen.

Pirolo weist auch darauf hin, dass der zustehende Betrag unabhängig von der Anzahl der aufgenommenen Verwandten und/oder Verschwägerten ist und die Leistung einmalig ist. Der Beitrag beginnt am 24. Februar 2022 und kann ab dem 1. Mai unter Verwendung des entsprechenden Formulars beantragt werden, das dem Reglement beiliegt und unter www.cassacolf.it abgerufen werden kann.

Für weitere Informationen oder zur Beantragung der Leistung kann man sich an die Geschäftsstelle von Filcams Lhfd/CGIL AGB unter der Telefonnummer 0471/926420 wenden.